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   SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09   

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SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09 (https://dejure.org/2011,22736)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2011 - S 10 AS 278/09 (https://dejure.org/2011,22736)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - S 10 AS 278/09 (https://dejure.org/2011,22736)
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  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Ebenfalls ist nicht erkennbar, dass die Verwertung des Hausgrundstückes durch Verkauf, Beleihung oder Vermietung einzelner Wohnräume (siehe zu Verwertungsmöglichkeiten eines Hausgrundstückes: BSG Urteil vom 16.05.2007 - Az.: B 11b As 37/06 R - Rn 31) für die Kläger offensichtlich unwirtschaftlich (vgl. zum Begriff der Unwirtschaftlichkeit: BSG Urteil vom 06.05.2010 - Az.: B 14 AS 2/09 R - Rn 22 m.w.N.) oder unzumutbar i.S.v. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II (vgl. zum Begriff der besonderen Härte: BSG Urteil vom 06.05.2010 - Az.: B 14 AS 2/09 R - Rn 25f m.w.N.) ist.

    Wann von einer "besonderen Härte" i.S.d. § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sein können, die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 4 Abs. 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - (Alg II-VO)) und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden, etwa Betreuungspflege bedürftiger Personen (BSG 16.05.2007 - Az.: B 11b A 37/06 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 - Rdnr. 34 f.).

    Über die mit der Verwertung stets verbundenen Einschnitte und die mit einem hinnehmbaren Verlust bei Verwertung einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile hinaus müssten außergewöhnliche Umstände vorliegen, die bei anderen Hilfebedürftigen in dieser Situation regelmäßig nicht anzutreffen sind (BSG 16.05.2007 - Az.: B 11b A 37/06 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 - Rdnr. 35).

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Das Bundessozialgericht hat zum früheren Arbeitslosenhilferecht als angemessene zusätzliche Alterssicherung typisierend einen Betrag angesehen, der drei Siebtel der Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.1999 - Az.: B 7 AL 28/98 R; BSG, Urteil vom 22.10.1998 - Az.: B 7 AL 118/97 R).

    ( ) Steht der dem Kläger zuzurechnende Wert des Haus- und Grundvermögens (Verkehrswert abzüglich Hypothekenschulden und Wohnrecht) fest, ist unter Beachtung der im Urteil des Senats vom 22. Oktober 1998 (B 7 AL 118/97 R) im einzelnen aufgezeigten Kriterien festzustellen, ob dieser Wert bzw eine daraus zu erzielende monatliche (Zusatz-)Rente sich in den Grenzen einer "angemessenen Alterssicherung" hält.

    Diesen Grenzwert hat der Senat für das Jahr 1993 auf 858, 02 DM errechnet (vgl das Urteil des Senats vom 22. Oktober 1998, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - L 12 AS 4/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Bei einem aus 2 Personen bestehenden Haushalt ist mithin von einer angemessenen Wohnfläche von 90, 00 qm auszugehen (vgl. statt vieler: LSG NRW, Urteil vom 21.07.2010 - Az.: L 12 AS 4/09).

    Unabhängig davon, ob die abgetrennte Einliegerwohnung im vorliegenden Fall in die Gesamtfläche mit einzubeziehen ist und mithin im Rahmen der Ermittlung der Angemessenheit die Gesamtwohnfläche [ca. 150 m²] des Hauses zu berücksichtigen wäre (so wohl LSG NRW, Urteil vom 21.07.2010 - Az.: L 12 AS 4/09), oder nur der von den Klägern selbstgenutzte Teil des Hauses (ca. 110 m²) zu berücksichtigen ist, ist das bewohnte Haus nach den obengenannten Grundsätzen unangemessen i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II.

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006 - Az.: 2 BvL 2/99).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Nur so kann eine in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Gewährung von Grundsicherungsleistungen aufgrund sachfremder Faktoren, die - anders als beispielsweise die Berücksichtigung von örtlich unterschiedlich hohen Mietspiegeln für die Höhe der im konkreten Fall angemessenen Unterkunftskosten - nichts mit den einem Hilfebedürftigen entstehenden Kosten zu tun haben, verhindert werden (BSG, Urteil vom 07.11.2006- Az.: B 7b AS 2/05 R).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Ebenfalls ist nicht erkennbar, dass die Verwertung des Hausgrundstückes durch Verkauf, Beleihung oder Vermietung einzelner Wohnräume (siehe zu Verwertungsmöglichkeiten eines Hausgrundstückes: BSG Urteil vom 16.05.2007 - Az.: B 11b As 37/06 R - Rn 31) für die Kläger offensichtlich unwirtschaftlich (vgl. zum Begriff der Unwirtschaftlichkeit: BSG Urteil vom 06.05.2010 - Az.: B 14 AS 2/09 R - Rn 22 m.w.N.) oder unzumutbar i.S.v. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II (vgl. zum Begriff der besonderen Härte: BSG Urteil vom 06.05.2010 - Az.: B 14 AS 2/09 R - Rn 25f m.w.N.) ist.
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Das Bundessozialgericht hat zum früheren Arbeitslosenhilferecht als angemessene zusätzliche Alterssicherung typisierend einen Betrag angesehen, der drei Siebtel der Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.1999 - Az.: B 7 AL 28/98 R; BSG, Urteil vom 22.10.1998 - Az.: B 7 AL 118/97 R).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II bezieht sich die Angemessenheit nur auf die Größe des Hausgrundstücks bzw. der Eigentumswohnung (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2002 - Az.: B 7 AL 126/01 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 6 AS 15/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
    Die Vorschrift unterscheidet sich von der entsprechenden Bestimmung des SGB XII dadurch, dass § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII keine besondere Härte erfordert, sondern eine "normale" Härte ausreichen lässt (s. BSG 16.05.2007, a.a.O; LSG NRW 01.06.2010 - Az.: L 6 AS 15/09 - Rdnr. 42).
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